Wichtige Informationen zur neuen CSchVo ab dem 9. Juli

Liebe Eltern,

auf dem Elternabend und in der letzten Ausgabe unserer „Gaxeltimes“ hatten wir Sie vorgewarnt, dass es bis zum Beginn des Lagers noch zu Änderungen in den Vorgaben der Coronaschutzverordnung (im Folgenden CSchVo abgekürzt) kommen könnte. Genau das ist nun passiert: Ab morgen gilt eine neue Fassung der CSchVo. In dieser wird erstmals die neue „Inzidenzstufe 0“ eingeführt, die bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von unter 10 greift. Nach den vorläufigen Zahlen fällt der Kreis Borken unter diese Grenze – Gewissheit darüber gibt es aber erst morgen Vormittag, wenn uns die offiziellen Zahlen erreichen.

Was bedeuten die neuen Regel für das Gaxellager?

Grundsätzlich sieht die Inzidenzstufe 0 für den Bereich der Jugendarbeit eine weitgehende Aufhebung der Einschränkungen vor:

In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 0 entfallen die Beschränkungen der Absätze 1 bis 4 mit Ausnahme einer einmaligen Testpflicht zu Beginn der Ferienangebote nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 und 6 und einer Testpflicht zu Beginn und am Ende von Kinder- und Jugendreisen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 7.

[CSchVo ab 9. Juli §12 (4a)]

Grundsätzlich bietet dieser neue Absatz uns deutlich mehr Spielraum bei der Gestaltung des Ablaufes vor Ort. Auf der anderen Seite heißt es aber auch, dass wir einen Tag vor Beginn des Lagers unser Konzept (das wir euch beim Elternabend vorgestellt hatten) noch einmal neu überdenken und überarbeiten müssen, obwohl wir bereits in der Gaxelhalle mit dem Aufbau beschäftigt sind – dieser Text hier entsteht an einem Klapptisch zwischen Kisten, Wagen und Zäunen. Bitte habt also Verständnis dafür, dass sich die Dinge nun sehr kurzfristig entwickeln. Diese Situation erfordert von uns allen besondere Flexibilität – das gilt sowohl für das Lagerteam als auch für Kinder und Eltern.

Wichtige Hinweise zur Testpflicht!

Die neue Formulierung der CSchVo bringt allerdings auch entscheidende Veränderungen in den Vorgaben zur Testpflicht mit sich. Da wir die Woche in zwei Hälften aufgeteilt haben und in jedem der beiden „Blöcke“ bei der Teilnehmerzahl unterhalb der 50er-Grenze bleiben, musste nach den bislang geltenden Regeln nur zu Beginn jedes Blocks ein tagesaktueller Negativtestnachweis vorgelegt werden [CSchVo §12 (2) 7]. Erst bei einer Teilnehmerzahl von über 50 wäre ein zusätzlicher Test vor der Rückreise erforderlich gewesen [CSchVo §12 (4) 3].

Die neuen CSchVo (die ab morgen gilt!) kennt diese Unterscheidung allerdings nicht mehr. Das bedeutet, dass wir als „Kinder- und Jugendreise“ nun nicht mehr nur am Tag der Anreise (Block I: Freitag, Block II: Dienstag) einen tagesaktuellen Negativtestnachweis einfordern müssen, sondern auch am Tag der Abreise (Block I: Montag, Block II: Freitag) einen weiteren Test machen müssen. Diese Vorgaben haben wir bereits mit dem Ordnungsamt besprochen.

Zur Erinnerung: Für den (weiterhin erforderlichen!) Negativtestnachweis bei der Anreise sind sie als Eltern zuständig, wir kontrollieren bei der Ankunft lediglich das entsprechende Zertifikat der Teststelle bzw. des Kinderarztes. Bei der nun zusätzlich erforderlichen Testung ist dies aber nicht möglich – diese muss am Tag der Abreise noch vor der Rückfahrt durchgeführt werden. Daher haben wir uns mit einem örtlichen Teststellenbetreiber abgestimmt, der die Schnelltests durch entsprechend geschultes Personal am Montagmorgen (Block I) bzw. am Freitagmorgen (Block II) durchführen lassen wird.

Damit das möglich ist, brauchen wir allerdings von den Erziehungsberechtigten aller Teilnehmer eine entsprechende Einverständniserklärung. Wir verwenden dazu eine Vorlage, die das Bistum Münster für entsprechende Fälle zur Verfügung gestellt hat. Sie finden die Erklärung hier zum Download. Das ausgedruckte und vollständig ausgefüllte Formular muss am Tag der Anreise gemeinsam mit den anderen Unterlagen bei uns abgegeben werden. Ohne diese Einverständniserklärung ist eine Teilnahme am Gaxellager nicht möglich! An dieser Stelle möchten wir zudem noch einmal an die übrigen Unterlagen und den Negativtestnachweis erinnern.

Sollte es weitere Änderungen im Ablauf geben, werden wir euch an dieser Stelle darüber informieren. Behaltet bitte auch unbedingt euer Postfach und euer Handy im Auge. Bei Fragen könnt ihr uns gerne kontaktieren. Ansonsten freuen wir uns darauf, euch morgen (bzw. am Dienstag) hier an der Gaxelhalle begrüßen zu dürfen!

Bis dahin

Eure Leiterrunde